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11.03.2025

Wir fordern:


DIE ZUSTÄNDE IN DEUTSCHEN GEFÄNGNISSEN MÜSSEN GEÄNDERT WERDEN!


Johanna Findeisen sitzt seit einem Jahr und acht Monaten im sogenannten „Reichsbürgerprozess“ in Untersuchungshaft und wird in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Frankfurt massiv schikaniert. Ausführliche Informationen zu ihrem Fall findet man bei stattzeitung.org, die den Prozess von Anfang an journalistisch begleitet hat.

Aktuelle Informationen ihres Anwaltes findet man hier.


Grenze zur Folter erreicht?!

Als Johanna Findeisen am 11.02.2025 nach ihr Verhandlung im Frankfurter Prinz-Reuß-Prozess in die JVA Frankfurt III zurückkehrte, wurde sie in einen Warteraum geleitet. Dort wurde ihr befohlen, sich bei geöffneter Tür und kalten Außentemperaturen komplett zu entkleiden.

Sie hatte der Verhandlung, die um 09:30 Uhr begann und gegen 16:30 Uhr endete, trotz Fieber komplett beigewohnt und den JVA-Bediensteten auch mitgeteilt, dass sie Fieber hat. Den drei JVA-Bediensteten, mit denen sie nach ihrer Rückkehr in die JVA zu tun hatte, war das gleichgültig.

Sie wurde aufgefordert zu husten und sich im nackten Zustand zu bücken – eine Prozedur, die bei einer ersten Einweisung in eine JVA gängig ist, um das Einschleusen von Gegenständen zu verhindern. Bei der Rückkehr von einer Verhandlung, bei der sie durchgängig von Polizisten bewacht wurde, lässt sich eine derartige Praxis aber nicht mehr begründen.

Diese Praxis war auch seitens der JVA schon vor längerer Zeit eingestellt worden, nachdem durch das Magazin NIUS für mediale Aufmerksamkeit über den Umgang mit den Angeklagten im Prinz-Reuß-Prozess gesorgt wurde.

Offensichtlich wurde dieses Praxis durch drei JVA-Bedienstete wieder aufgenommen – an einem Tag, an dem man ihr trotz mehrfacher Nachfrage nicht einmal ermöglicht hat, vor Beginn der Verhandlung zu duschen, was ihr aufgrund ihres Fieberschweißes besonders unangenehm war.

Einen kranken Menschen – unabhängig davon, ob schuldig oder unschuldig – so zu behandeln, grenzt an Folter – wenn es nicht bereits die Grenze zur Folter überschritten hat.

Das ist nur das jüngste Beispiel aus einer langen Serie fortlaufender Schikanen, denen Johanna Findeisen seit 20 Monaten in der Untersuchungshaft ausgesetzt ist.

Eine unwürdige und erniedrigende Behandlung erfahren auch andere Häftlinge in deutschen Gefängnissen. Der Fall Johanna Findeisen mahnt uns, einen wachsamen Blick darauf zu werfen, wie der Staat mit Menschen umgeht, die er in seinem Gewahrsam hält – sei es Strafhaft, U-Haft, Abschiebehaft, Beugehaft, Erzwingungshaft oder eine andere Form des Freiheitsentzuges. Wer in Haft sitzt, ist weder Mensch zweiter Klasse, noch hat er sämtliche Grundrechte eingebüßt. Den Staat trifft insbesondere eine Fürsorgepflicht für die Gesundheit der Häftlinge.

Auch im Gefängnis muss die Herrschaft des Gesetzes (rule of law) und darf nicht das Recht des Stärkeren (rule of power) gelten. JVA-Bedienstete, die einem Häftling das Gefühl geben, komplett von ihrer Lust und Laune abhängig und damit ihrer Willkür ausgeliefert zu sein, üben bereits unzulässige (seelische) Folter aus.

Wir fordern den sofortigen Stopp dieser gegen die Menschenwürde verstoßenden Praxis,und die Unterlassung weiterer Schikanen bzw. Menschenrechtsverletzungen gegenüber Johanna Findeisen sowie generell die Einhaltung eines rechtsstaatlichen Haftvollzugs.


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